Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - L 7 VE 2/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 47 Abs 7 ErsDiG, § 47 Abs 2 ErsDiG, § 47 Abs 1 S 1 ErsDiG
Soziales Entschädigungsrecht - Zivildienstbeschädigung - Sturz vom Dach - Geltendmachung von Spätfolgen - Bandscheibenvorfall - Meniskusläsion - psychische Gesundheitsstörung - Kausalität - Wahrscheinlichkeit - medizinischer und zeitlicher Zusammenhang
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung von Spätfolgen im sozialen Entschädigungsrecht nach einem anerkannten Unfall; Notwendigkeit eines medizinischen und zeitlichen Zusammenhangs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Soziales Entschädigungsrecht - erforderliche Wahrscheinlichkeit; Kausalzusammenhang; zeitlicher Zusammenhang; anerkannter Unfall; Unfallfolge; psychischer Primärschaden; Sekundärschaden
- rechtsportal.de
Feststellung von Spätfolgen im sozialen Entschädigungsrecht nach einem anerkannten Unfall; Notwendigkeit eines medizinischen und zeitlichen Zusammenhangs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 05.12.2013 - S 14 VE 15/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - L 7 VE 2/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B
Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - L 7 VE 2/14
Nach diesem Beweismaßstab ist die erforderliche Wahrscheinlichkeit dann gegeben, wenn nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen den ursächlichen Zusammenhang spricht (vgl. BSG, Urteil vom 8. August 2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4, S. 14, m.w.N.). - BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R
Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - L 7 VE 2/14
Als Grundlage für die Beurteilung der erheblichen medizinischen Sachverhalte dienten der Praxis die jeweils vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (Anhaltspunkte), die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als vorweggenommene Sachverständigengutachten eine normähnliche Wirkung hatten (BSG, Urteil vom 18. September 2003 - B 9 SB 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 3 Rdnr. 12, m.w.N.). - BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R
Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - L 7 VE 2/14
Als Grundlage für die Beurteilung der erheblichen medizinischen Sachverhalte dienten der Praxis die jeweils vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (Anhaltspunkte), die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als vorweggenommene Sachverständigengutachten eine normähnliche Wirkung hatten (BSG, Urteil vom 18. September 2003 - B 9 SB 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 3 Rdnr. 12, m.w.N.).